AGB Riedl 3. Oktober 2022

ALLGEMEINE GESCHÄFTSEDINGUNGEN

1 ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle mit mir geschlossenen Verträge über Webdesign-Leistungen ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits den Auftrag vorbehaltlos ausführe.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gültig.

2 VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Jeder mir erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit meiner Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit meiner Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in Ihrer Verantwortung.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen uns auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG und die §§ 97 ff UrG.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4 Ich räume Ihnen die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf Sie über.

2.6 Mein Name ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.7 Vorschläge oder Mitarbeit Ihrerseits bzw. Ihrer Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

3 VERGÜTUNG, AUFTRAGSERTEILUNG

3.1 Die Anfertigung von Entwürfen, Skizzen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ich für Sie erbringe, ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Für jeden Auftrag mit einem Volumen von mindestens 250,- Euro erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, auf Basis dessen Sie den Auftrag schriftlich  bestätigen. Bei Aufträgen mit geringerem Volumen oder wenn eine Auftragserweiterung weniger als 10% des ursprünglichen Volumens beträgt, ist kein gesonderter Kostenvoranschlag und keine schriftliche Auftragserteilung erforderlich.

4 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, FERTIGSTELLUNGSTERMINE, ABNAHME

4.1 Die Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen meinerseits, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten. Die Nichtbezahlung fälliger Vorschuss- oder Zwischenrechnungen berechtigt mich, die weitere Bearbeitung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzustellen.

4.2 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Zahlung von Vorschuss- und Abschlagsrechnungen) nach meinen Vorgaben rechtzeitig erfüllen.

4.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.4 Meine Lieferverpflichtungen sind mit der Versendung an Sie erfüllt.

5 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Ich bin nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zu bestellen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im meinem Namen und für meine Rechnung abgeschlossen werden, verpflichten Sie sich, mich im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind Ihrerseits zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen und die mit Ihnen abgesprochen sind, sind Ihrerseits zu erstatten.

6 EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben in meinem Eigentum. Ich bin nicht verpflichtet, Daten und Dateien an Sie herauszugeben. Ggf. ist die Herausgabe gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.4 Habe ich Ihnen Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit meiner vorheriger Zustimmung des geändert werden.

6.5 Recht zur Verwendung als Referenz – Wir behalten uns das Recht vor die fertigen Produkte als Referenz zum Zwecke der Eigenwerbung, auf unserer Website, Social Media und auf Printprodukten zu verwenden.

7 KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind mir Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung bin ich berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen Sie mir unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare. Ich bin berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für Sie als Referenz hinzuweisen.

 8 HAFTUNG

8.1 Ich hafte für entstandene Schäden, z. B. an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden hafte ich auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen hafte ich bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die in Ihrem Namen und auf  Ihre Rechnung an Dritte erteilt werden, übernehme ich gegenüber Ihnen keinerlei Haftung. Ich trete in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen übernehmen Sie die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei mir geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

8.5 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernehme ich keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann ich im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

8.6. Sie bestätigen und versichern, dass die mir zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. in Ihrem urheberrechtlichen Eigentum stehen und somit frei von Rechten Dritter sind. Eine diesbezügliche Prüfung nehme ich nicht vor. Sollten entgegen dieser Versicherung dennoch Rechte Dritter an den verwendeten Materialien bestehen, stellen Sie mich diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen frei.

8.7 Ich hafte nicht für die Gesetzeskonformität der verwendeten Texte. Die Prüfung der vollständigen und fortlaufenden Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (z.B. im Hinblick auf Impressum und Datenschutzerklärung) obliegt einzig und ausschließlich Ihnen.

9 GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünschen Sie während oder nach der Produktion Änderungen, so haben Sie die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt mir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unbenommen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon ebenfalls unberührt.

9.3 Sie versichern, dass Sie zur Verwendung aller mir übergebenen Vorlagen berechtigt sind. Sollten Sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellen Sie mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10 VERTRAGSAUFLÖSUNG

Sollten Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, erhalte ich die vereinbarte Vergütung, muss mir jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Sofern Sie Kaufmann sind, ist Erfüllungsort Bad Wörishofen und Gerichtsstand Memmingen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so sind sie durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGBs am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich diese AGBs unbeabsichtigt als lückenhaft erweisen sollten.